Allgemeine Geschäftsbedingungen

Rahmenbedingungen für alle Leistungen (Adressenlieferungen, Adressenmittlung, Lettershop-Leistungen, Herstellung von Werbemitteln, Agenturleistungen, Mittler-Dienstleistungen, Auftragsdatenverarbeitung)

I. Allgemeiner Teil
1. Geltungsbereich
Unsere Lieferungen, Leistungen und Angebote erfolgen, soweit nicht ausdrücklich schriftlich anderweitig vereinbart, ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Abweichende Bedingungen des Kunden und der Dienstleister, die wir nicht ausdrücklich schriftlich anerkennen, sind für uns unverbindlich, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen.


2. Vertragsabschluss

Der Vertrag mit dem Kunden kommt erst mit unserer schriftlichen Auftragsbestätigung bzw. mit Ausführung des Auftrages zustande.


3. Zahlungsbedingungen

3.1
Die Preise für unsere Dienstleistungen ergeben sich aus unserer jeweils aktuellen Preisliste bzw. der Auftragsbestätigung. Sofern nicht anders vermerkt, sind diese Preise Nettopreise. Verpackung, Portokosten, Transportversicherung, Zollgebühren sowie auch die gesetzliche Mehrwertsteuer berechnen wir zusätzlich.

3.2
Unsere Rechnungen sind ohne Abzug sofort nach Erhalt fällig; das Zahlungsziel beträgt 14 Tage, sofern nicht anders vereinbart.

3.3 
Gerät der Kunde mit einer bereits fälligen Zahlungsverpfichtung aus dem Vertrag in Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, eine erst später zu erfüllende Restschuld sofort fällig zu stellen.


4. Lieferung

4.1
Wir bemühen uns um die Einhaltung des in der Auftragsbestätigung angegebenen Liefertermins, übernehmen für die termingerechte Lieferung aber keine Gewähr. Die angegebenen Liefertermine beziehen sich auf den Übergabezeitpunkt an die zum Transport bestimmte Person oder Anstalt.

4.2
Wenn Verzögerungen durch den Kunden oder durch von ihm beauftragte Unternehmen oder Personen eintreten (Änderungswünsche, verspätete Lieferung oder Rücksendung von Katalogen und Materialien), oder von ihm beizustellende Materialien bei uns nicht termingerecht eingehen, verschieben sich die Liefertermine entsprechend. Anspruch auf vorrangige Bearbeitung verspäteter Aufträge besteht nicht.

4.3
Liefer- oder Leistungsprobleme aufgrund höherer Gewalt oder aufgrund von Arbeitskämpfen verlängern die Liefer- bzw. Leistungsfrist um die Dauer der Behinderung.


5. Haftung

Wir übernehmen keine Gewähr für die Richtigkeit der vom Kunden gelieferten Adressen oder Informationen. Wir haften bei Vertragsanbahnung, Vertragserfüllung oder bei unerlaubter Handlung nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Dies gilt auch für Personen und Unternehmen, die durch uns mit der Erfüllung des Auftrages beauftragt werden. Eine Haftung für weitergehende Schäden, insbesondere für Mangelfolgeschäden, ist ausgeschlossen, es sei denn, dass wir vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt haben. Verlangt der Kunde in Fällen, in denen uns die Leistung schuldhaft unmöglich geworden ist, wir uns in Verzug befinden oder die vertragsgegenständlichen Leistungen schlecht erfüllt haben, Schadenersatz wegen Nichterfüllung, so kann er diesen nur bis zur Höhe des Rechnungsbetrages für den entsprechenden Auftrag (ohne Portoanteil) geltend machen. Die Haftungsbeschränkung entfällt, wenn uns oder unseren Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. Bei allen weiteren Ansprüchen, gleich aus welchem Rechtsgrund, soweit in den vorliegenden Bedingungen nicht geregelt, haften wir stets nur, soweit wir bzw. unsere Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zu vertreten haben. Von den vorgenannten Haftungsbeschränkungen ausgenommen ist die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.


6. Versand

Der Versand erfolgt stets auf Rechnung und Gefahr des Kunden. Verzögert sich der Versand aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, so geht die Gefahr mit Anzeige der Versandbereitschaft auf den Kunden über.


7. Eigentumsvorbehalt

Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises unser Eigentum.


8. Geheimhaltung

Wir sind Dritten gegenüber bezüglich Inhalt und Umfang der für den Auftraggeber zu erbringenden Leistungen und der vom Auftraggeber erhaltenen Daten zur Verschwiegenheit verpflichtet. Wir sind nicht berechtigt, Informationen, die im Rahmen einer Auftragsabwicklung zugänglich gemacht wurden, Dritten zu überlassen.


9. Anwendbares Recht, Erfüllungsort, Gerichtsstand

Für alle Rechtsbeziehungen zwischen uns und dem Vertragspartner gilt über die vorstehenden Bestimmungen hinaus ausschließlich das Recht der BRD. Erfüllungsort und Gerichtsstand sind, soweit nicht anders vereinbart, Hamburg.


10. Schriftformklausel

Alle von diesen Bedingungen abweichenden Vereinbarungen bedürfen zur Gültigkeit der Schriftform. Sollte eine dieser Bedingungen unwirksam sein, so wird die Gültigkeit der übrigen davon nicht berührt.

 

II. Besonderer Teil – Spezielle Agenturleistungen
1. Schutz des Werbekonzepts und der in diesem Zusammenhang erarbeiteten Werbemittel
1.1
Auf Wunsch des Kunden entwickeln und präsentieren wir noch vor Auftragserteilung ein Konzept. Die Kosten hierfür trägt der Kunden in der gesondert zu vereinbarenden Höhe.

1.2
Das Konzept ist vertraulich zu behandeln. Der Kunde ist nicht berechtigt, das Konzept, einzelne Bestandteile hieraus oder die hierin zum Ausdruck kommenden Ideen, soweit diese eigenartig sind und der Vermarktungsstrategie ihre charakteristische Prägung geben, selbst oder unter Inanspruchnahme anderer Anbieter zu nutzen oder an Dritte weiterzugeben; hierzu bedarf es einer separaten Vereinbarung mit uns. Gleiches gilt für den Fall einer Bearbeitung des Konzepts und/oder dessen charakteristischer Elemente und/oder Ideen.

1.3
Der Kunde ist nicht berechtigt, die im Rahmen des Auftrages erarbeiteten Leistungen und Produkte außerhalb des Auftrags selbst oder unter Inanspruchnahme anderer Anbieter zu nutzen oder an Dritte weiterzugeben. Dies umfasst auch die Bearbeitung solcher Werbemittel.

1.4
Die Werbemittel dürfen seitens des Kunden oder der vom Kunden beauftragten Dritten ohne unsere vorherige schriftliche Einwilligung weder im Original noch bei der Reproduktion geändert werden.

1.5
Im Falle des Verstoßes gegen die vorgenannten Verpflichtungen sind wir berechtigt, eine Vertragsstrafe in mindestens der 2-fachen Höhe der ursprünglich vereinbarten Vergütung für die betroffene Leistung zu verlangen.

1.6
Soweit nichts anderes vereinbart ist, dürfen wir die von uns entwickelten Werbemittel angemessen und branchenüblich signieren und den erteilten Auftrag für Eigenwerbung publizieren.


2. Adressgeschäfte

Wir vermitteln Adressen zu Werbezwecken zu nachfolgenden Bedingungen.

2.1 Verhältnis team go direct – Adresseigentümer – Adressnutzer
Der Adresseigentümer bzw. ein zur Vermietung der Adressen Befugter verfügt über Adresslisten, die für Direktwerbeaussendungen interessant sein können. Wir verfügen als Agentur über vielfältige Kundenkontakte zu Firmen, die derartige Adresslisten zu Werbezwecken einsetzen. Die Mieter derartiger Adress-Stämme (Nutzer) erhalten die Adresslisten nicht in körperlicher Form. Im Falle einer Anmietung verbleiben die Adressen in der Regel außerhalb des Herrschaftsbereichs des Mieters. Sie können an einen Auftragsverarbeiter geliefert werden, bleiben aber im Herrschaftsbereich des Adresseigentümers. Die Mailings werden im Wege einer Auftragsverarbeitung für den Adressnutzer mit den Adressen des Eigentümers versehen. Bei dieser Tätigkeit können wir uns der Dienste Dritter bedienen. Wir sind berechtigt, die Adressen im Rahmen des datenschutzrechtlich Zulässigen in den Herrschaftsbereich des Mieters zu überstellen, wenn die ausdrückliche Zustimmung hierfür seitens des Eigentümers vorliegt. Wir werden vor jedem Vertragsabschluss mit dem Mieter die Zustimmung des Eigentümers bzw. des zur Vermietung der Adressen Befugten zum Vertragsabschluss einholen.

2.2 Vertragsabschluss
Der Eigentümer bzw. der zur Vermietung der Adressen Befugte vermietet uns Adresslisten zu Werbezwecken. Wir sind berechtigt, die Adressen weiter zu vermieten. Für diesen Zweck ist der Eigentümer damit einverstanden, dass wir im Rahmen unserer üblichen Werbung darauf hinweisen, dass wir die vom Eigentümer angemieteten Adress-Stämme zu Werbezwecken einsetzen können. Der Adressnutzer ist damit einverstanden, dass wir bzw. der Adresseigentümer ohne Angabe von Gründen den Vertragsschluss verweigern können. Nur auf ausdrückliche Nachfrage des Adressnutzers werden wir dem Adressnutzer Namen und Adresse des Listeneigentümers mitteilen, soweit uns diese Angaben bekannt sind.

2.3 Vertragsverhältnis zwischen Eigentümer und team go direct
2.3.1 Teillieferungen für Testzwecke
Kommt der Vertrag über die Anmietung von Adressbeständen zwischen dem Eigentümer und uns zustande, erklärt sich der Eigentümer bereit, für Testzwecke auch Teilmengen der Adressen ab 1.000 Stück zu liefern. Wird zu Testzwecken ein Querschnitt aus der Adressliste verlangt, so hat der Eigentümer darauf zu achten, dass dieser Querschnitt repräsentativ für die Gesamtliste ist. Mit der Genehmigung zum Test erklärt sich der Eigentümer einverstanden, seine Adressen auch für ein inhaltsgleiches Hauptmailing zur Verfügung zu stellen.

2.3.2 Pflichten des Eigentümers gegenüber team go direct
Der Eigentümer verpflichtet sich, uns ausreichend und nach bestem Wissen über das anzubietende Adressmaterial, insbesondere über dessen Qualität (Retourenanfälligkeit etc.) zu informieren. Der Eigentümer gestattet uns ausdrücklich, die von ihm in diesem Zusammenhang zur Verfügung gestellten Angaben zu verwenden, für deren Richtigkeit der Eigentümer einsteht, soweit nicht durch Zusätze wie „circa“ und „ungefähr“ aus den Angaben des Eigentümers hervorgeht, dass es sich um Schätzungen handelt. Schätzungen sind vom Eigentümer nach bestem Wissen vorzunehmen.

2.3.3 Haftung des Eigentümers gegenüber team go direct
Sofern der Eigentümer gegen seine Pflichten aus obiger Ziff. 1.3.2 verstößt oder falsche Adressen liefert bzw. falsche Teillieferungen leistet, haftet er uns gegenüber in Höhe unserer Gesamtkosten für die von uns im Hinblick auf die Verwendung der Adressen gefertigte Werbeaussendung. Das beinhaltet die Kosten für die Kreation, Produktion, Material, Lettershop, Porto und Adressverarbeitung.

2.3.4 Pflichten von team go direct gegenüber dem Eigentümer
Der Eigentümer erhält, sofern er uns bekannt ist, Auskunft darüber, wer die Adressen von uns anmietet; er ist berechtigt, die Weitervermietung seiner Adressen an Interessenten ohne Angabe von Gründen abzulehnen. Die Weitervermietung der Adressen kann davon abhängig gemacht werden, ob ein Muster der Werbesendung genehmigt wird. Außerdem ist der Eigentümer berechtigt, durch Kontrolladressen die rechtmäßige Verwendung der Anschriften zu kontrollieren.

2.4 Vertragsverhältnis zwischen team go direct und dem Adressnutzer
2.4.1 Retouren
Wir übernehmen gegenüber dem Adressnutzer keine Kosten, die durch Retouren entstehen.

2.4.2 Rücktrittsrecht des Nutzers
Wir sind damit einverstanden, dass der Adressnutzer vom Vertrag mit uns zurücktreten kann, wenn nach Vertragsschluss, aber vor Aussendung der entsprechenden Adressen Verhältnisse beim Nutzer eintreten, die die Verwendung der Adressen durch ihn als unzumutbar erscheinen lassen; zum Beispiel dadurch, dass die Adressen infolge der eingetretenen Umstände dem Adressnutzer keinen Nutzen mehr bringen können. In diesem Falle, der jeweils vom Adressnutzer einzeln dargelegt und bewiesen werden muss, haben wir nur Anspruch auf Ersatz der bei uns entstandenen technischen Kosten.

2.4.3 Vertragsstrafe
Im Falle vertragswidriger Nutzung des zur Verfügung gestellten Adressmaterials verwirkt der Adressnutzer eine Vertragsstrafe. Jede einzelne vertragswidrige Benutzung verpflichtet den Nutzer zur Zahlung einer Vertragsstrafe an uns in Höhe des zehnfachen Entgeltes, das für die Gesamtlieferung entrichtet wurde, in welcher auch die vertragswidrig verwendete Anschrift und ggf. weitere vertragswidrig verwendete Daten enthalten waren. Für den Nachweis des Verstoßes genügt die Vorlage einer Kontrolladresse oder Kontrollrufnummer. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadensersatzanspruchs bleibt unberührt, wobei in diesem Fall die zu zahlende Vertragsstrafe auf die Schadensersatzforderung angerechnet wird. Beauftragt der Adressnutzer ein drittes Unternehmen mit der Weiterverarbeitung der Adressen, so hat er dieses auf die Einhaltung des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) hin zu verpflichten. Für jeden Fall des Verstoßes gegen das BDSG bei der Nutzung der angemieteten Adressen trägt der Adressnutzer die volle Haftung.

2.5 Pflichten des Nutzers gegenüber dem Eigentümer
Die Anmietung erlaubt dem Adressnutzer in der Regel die einmalige Nutzung der Adressen. Der Adressnutzer kann auch Teilbestände der Adressen anmieten. Darüber hinaus kann der Nutzer gegen ein entsprechend höheres Entgelt im Einverständnis mit dem Adresseigentümer die Adressen zur Mehrfachverwendung anmieten. Eine evtl. Dauernutzung des Adressmaterials bedarf vor entsprechender Vereinbarung der ausdrücklichen Zustimmung des Adresseigentümers.

2.6 Eigentumserwerb der Adressen durch den Nutzer
Anschriften von Personen, die auf die Werbung des Adressnutzers hin bestellen oder Angebote abfordern, gehen in dessen Eigentum über. Dies gilt jedoch nicht für Anschriften von Teilnehmern an Gewinnspielen, Preisausschreiben oder ähnlichen Veranstaltungen. Soweit nicht eine ausdrückliche Genehmigung des Eigentümers vorliegt, darf in der Werbung des Nutzers kein Hinweis auf die Herkunft des Adressmaterials enthalten sein.

2.7 Zahlung
Der Adresseigentümer bzw. der zur Vermietung der Adressen Befugte stellt uns die Miete für die Adressen in Rechnung. Wir rechnen gegenüber dem Adressnutzer den vereinbarten Mietzins ab.

2.8 Haftung von team go direct
Wir haften gegenüber dem Adressnutzer nicht für mit Mängeln behaftete Adressen und übernehmen keine Gewähr für die Richtigkeit der vom Eigentümer gemachten Angaben und Zusicherungen. Diesbezügliche Regressforderungen sind vom Adressnutzer unmittelbar gegenüber dem Adresseigentümer geltend zu machen. Ausdrücklich erkennen Adressnutzer und Adresseigentümer diese Regelung an und verpflichten sich, im direkten Verhältnis Schadensersatzansprüche zu regulieren.

 

3. Postfertigmachen von Werbesendungen (Lettershop-Leistungen)
3.1
Das Konfektionieren und die Auslieferung von Werbe-Aussendungen erfolgt durch unsere Erfüllungsgehilfen in branchenüblicher Weise.

3.2
Anfallende Portokosten werden von uns als Portopauschale angefordert und müssen spätestens drei Tage vor dem Postauflieferungstermin einem unserer Konten unter Angabe des Verwendungszwecks unwiderruflich gutgeschrieben sein. Vor Zahlungseingang sind wir zur Postauflieferung nicht verpflichtet. Effektiv anfallende Gebühren, ggf. auch Nachforderungen der Post wegen Gewichtsüberschreitungen, werden nach Auftragsbeendigung in einer Portoendabrechnung mit der Portopauschale verrechnet.

3.3 Materialbestellungen
3.3.1
Vom Kunden zu beschaffende Materialien (z.B. Drucksachen) sind unseren Erfüllungsgehilfen in einwandfreiem Zustand frei Haus anzuliefern. Die Materialien werden bei uns weder einer Mengen- noch einer Qualitätskontrolle unterzogen. Zum Ausgleich von Auftragsdifferenzen und Rückverlusten, z.B. beim Postfertigmachen, ist eine Mehrlieferung des zu verarbeitenden Materials von min. 5% erforderlich.

3.3.2
Der Kunde haftet allein dafür, dass der Inhalt von ihm angelieferter Druckvorlagen oder von ihm beigestellter Werbemittel nicht gegen gesetzliche Bestimmungen verstößt, insbesondere durch die Ausführung seines Auftrages keine Rechte Dritter wie z.B. Urheberrechte verletzt werden. Der Kunde hat uns von allen etwaigen Ansprüchen Dritter wegen einer solchen Rechtsverletzung freizustellen.

3.3.3
Der Kunde trägt das Risiko der Verarbeitbarkeit des von ihm beigestellten Materials. Fehler aufgrund mangelnder Verarbeitbarkeit der beigestellten Materialien befreien uns von jeder Haftung. Eventuell notwendige Mehrarbeit aufgrund mangelnder Verarbeitbarkeit beigestellter Materialien berechtigt uns, angemessene Erschwerniszuschläge zu berechnen.

3.3.4
Restmaterial von Werbeaussendungen wird von uns nach der Auftragsabwicklung vernichtet, soweit der Kunde nicht innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt unserer Restemeldung etwas anderes bestimmt. Die Rücksendung von Restematerial und auch von Druckvorlagen, Manuskripten, Unterlagen sowie anderer vom Kunden gelieferter Gegenstände erfolgt unfrei. Die Versandgefahr trägt der Kunde.

3.3.5
Für schuldhafte Versand- und Kuvertierungsfehler haften wir nur bis zur Höhe des Rechnungsbetrages für den betreffenden Auftrag ohne Portoanteil. Bei Verlust oder Beschädigung beigestellten Materials haften wir nur bis zur Höhe des Material- oder Herstellungswertes.

 

4. Herstellung von Werbemitteln
4.1
Bei der Herstellung von Werbemitteln können handelsübliche Mehr- oder Minderlieferungen bis zu 10% der bestellten Auflage nicht beanstandet werden. Berechnet wird die gelieferte Menge. Im Übrigen haftet der Kunde dafür, dass der Inhalt der Werbemittel nicht gegen gesetzliche Bestimmungen sowie Urheberrechte verstößt. Der Kunde hat uns von allen etwaigen Ansprüchen Dritter wegen einer solchen Rechtsverletzung freizustellen.

4.2
Beanstandungen wegen offensichtlicher Mängel der Lieferung sind innerhalb einer Ausschlussfrist von vier Wochen nach Anlieferung oder Postauflieferung schriftlich bei uns zu erheben. Dabei ist die nachträgliche Überprüfung der Lieferung durch uns zu gewährleisten. Versteckte Mängel müssen uns unverzüglich nach deren Entdeckung angezeigt werden.

4.3
Mängel eines Teils der Lieferung berechtigen nicht zur Beanstandung der gesamten Lieferung.

4.4
Wir haften nicht für Mangelfolgeschäden, es sei denn, dass wir oder unsere Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt haben. Von der vorgenannten Haftungsbeschränkung ausgenommen ist die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

 

5. Datenverarbeitung
5.1
Werden Adressbänder oder -listen nach vereinbarten Merkmalen im Auftrag EDV-mäßig bereinigt, so dürfen diese später bei einem Abgleich des geänderten Adressbandes mit dem Originalband bekannt werdenden Informationen und Vermutungen nicht für weitere EDV-Verarbeitung verwendet und auch Dritten nicht bekannt gemacht werden.

5.2
Bei Verstoß gegen die unter 5.1 vorbezeichneten Pflichten ist der Kunde zur Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe des zwanzigfachen Rechnungsbetrages für den jeweiligen Auftrag verpflichtet. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt unberührt, wobei die zu zahlende Vertragsstrafe auf die Schadensersatzforderung angerechnet wird.

5.3 Bereinigung und Korrektur von Kundenbeständen
Die Korrektur oder Löschung von fehlerhaften Kundenanschriften erfolgt auf Basis der uns zur Verfügung stehenden aktuellsten Referenzdateien und Programme. Fehler können dabei auf Grund der marktüblichen Einschränkungen der EDV-technischen Verfahren nicht grundsätzlich ausgeschlossen werden.

5.4 Informationsanreicherung von Kundenbeständen
Die Referenzierung und die Informationsergänzung unterliegen den in 5.3. genannten Einschränkungen.

5.5 Haftung
5.5.1
Fehler bei der Datenverarbeitung, bei denen uns bzw. unseren Erfüllungsgehilfen ein Verschulden zur Last fällt, werden von uns, soweit möglich, kostenlos berichtigt. Ist eine Berichtigung nicht möglich, so ist unsere Haftung bis zur Höhe des Rechnungsbetrages für den Auftrag begrenzt. Die Haftungsbegrenzung entfällt, soweit uns bzw. unseren Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. Von der vorgenannten Haftungsbeschränkung ausgenommen ist zudem die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Beanstandungen wegen fehlerhafter Leistungen sind uns nach Kenntnisnahme durch den Kunden unverzüglich mitzuteilen. In jedem Falle ist uns die Möglichkeit einer Nachbesserung einzuräumen.

5.5.2
Bei allen weiteren Ansprüchen, gleich aus welchem Rechtsgrund, haften wir nur, soweit wir bzw. unsere Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zu vertreten haben. Von der vorgenannten Haftungsbeschränkung ausgenommen ist die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

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